Expertenforum - Kommanditist und KV Beiträge - Tätigkeitsvergütung und Gewinnanteile

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  • 01
    Kommanditist und KV Beiträge - Tätigkeitsvergütung und Gewinnanteile

    Sehr geehrter Experten-Team,


    ich habe noch eine Rückfrage zum Thema Kommandisten.


    Wenn ein Kommanditist eine Tätigkeitsvergütung erhält und diese angenommen sozialversicherungspflichtig wäre (Statusfeststellungsverfahren würde dann durchgeführt werden), würden hier ja KV/PV/ALV/RV Beiträge anfallen.


    Dieser Kommanditist erhält aber neben der Tätigkeitsvergütung auch noch Gewinnanteile.


    Beispielhaft Tätigkeitsvergütung mtl. brutto 1.000 EUR, Gewinnanteil 10% beispielhaft 30.000 EUR pro Jahr.


    Meines Erachtens fallen dann für die 1.000 EUR Sozialversicherungen an, für die 30.000 EUR fallen keine Sozialversicherungen an.


    Ist dies soweit grundlegend korrekt?


    Dies würden wir per Statusfeststellungsverfahren sodann entsprechend beurteilen lassen.


    Vielen Dank!


    TMueller

  • 02
    RE: Kommanditist und KV Beiträge - Tätigkeitsvergütung und Gewinnanteile

    Hallo TMüller,
     
    Ihrer beabsichtigten Vorgehensweise, den Sachverhalt im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens verbindlich klären zu lassen, schließen wir uns an.
     
    Darüberhinaus möchten wir Ihnen die folgenden grundsätzlichen Informationen zum Thema geben:
     
    Durch die Abgrenzung der Einkunftsarten von Kommanditisten aus abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit wird dessen Sozialversicherungspflicht bestimmt. Selbständige Unternehmer unterliegen grundsätzlich nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht, abhängig Beschäftigte sind dagegen sozialversicherungspflichtig.

    Die Unterscheidung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung erfolgt nach dem Gesamtbild der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse im Unternehmen.
     
    Ob ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde oder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung besteht, ist dementsprechend nicht allein zur Bestimmung der abhängigen Beschäftigung des Kommanditisten ausschlaggebend. Wichtige Kriterien zur Abgrenzung der Einkunftsarten von Kommanditisten sind hierbei vielmehr die auf dem Gesellschaftsrecht fundierenden Einflussmöglichkeiten des Kommanditisten, die Art und Weise seiner Eingliederung in den Betrieb sowie seine Verpflichtung, den Anordnungen des Unternehmens hinsichtlich Zeit, Dauer, Art und Ort der Tätigkeit folgen zu „müssen“.

    Weiterhin ist zur Bestimmung der Einkunftsart von Kommanditisten entscheidend, ob die Pflicht zur Arbeitsleistung ausschließlich und unmittelbar auf der Verpflichtung als Gesellschafter beruht oder ob der Kommanditist die Leistung gegenüber der Gesellschaft aufgrund eines außergesellschaftsrechtlichen Tatbestands erbringt.
     
    Letztendlich sind insbesondere die Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend, ob der Kommanditist einer KG im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mitarbeitet und somit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Entscheidende Faktoren sind eine etwaige Tätigkeitsvergütung des Kommanditisten sowie die Höhe seiner Unternehmensbeteiligung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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