Sehr geehrter Experten-Team,
ich habe noch eine Rückfrage zum Thema Kommandisten.
Wenn ein Kommanditist eine Tätigkeitsvergütung erhält und diese angenommen sozialversicherungspflichtig wäre (Statusfeststellungsverfahren würde dann durchgeführt werden), würden hier ja KV/PV/ALV/RV Beiträge anfallen.
Dieser Kommanditist erhält aber neben der Tätigkeitsvergütung auch noch Gewinnanteile.
Beispielhaft Tätigkeitsvergütung mtl. brutto 1.000 EUR, Gewinnanteil 10% beispielhaft 30.000 EUR pro Jahr.
Meines Erachtens fallen dann für die 1.000 EUR Sozialversicherungen an, für die 30.000 EUR fallen keine Sozialversicherungen an.
Ist dies soweit grundlegend korrekt?
Dies würden wir per Statusfeststellungsverfahren sodann entsprechend beurteilen lassen.
Vielen Dank!
TMueller