Guten Tag,
wir haben eine Beschäftigte, die sich erfolgreich rückwirkend eingeklagt hat und möchten ihr alle zustehenden Entgelte und Sonderzahlungen auszahlen. sie hat nun auch Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Diese durfte bis 31.12.24 steuerfrei gezahlt werden, d.h. wir müssten nun steuerpflichtig abrechnen? Wie verhält es sich bei einem Klagefall? Können wir als Arbeitgeber die Versteuerung der IAP übernehmen?
Viele Grüße
Elsa