Sehr geehrtes Experten-Team,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Es wird eine Geschäftsführerin bei einer GmbH angestellt (jedoch keine Gesellschafterin)
Sie ist im HR angemeldet und ist für die Leitung der Geschäfte zuständig
Im Vertrag steht:
Der GF ist für Einteilung der Tätigkeit selber bestimmt
Der GF ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit
Die Bruttovergütung beträgt (nur) 1.000 €
Lfzg. besteht bei Krankheit bis zu 6 Wochen
Kündigungen ist normal geregelt/4 Wochen
Die GF ist eigentlich bereits bei einer AG Vorstandsmitglied und ist dort privat krankenversichert, da sie dort über der BMG/Versicherungspflichtgrenze verdient.
Die Frage ist, ob die PKV aufgrund den vorliegenden Fakten ggf. auch bei der GmbH greifen könnte? Besteht die Möglichkeit sich von der gesetzlichen KV/PV befreien zu lassen? Oder besteht hier definitiv KV-Pflicht, da keine Beteiligung bei der GmbH besteht und sie keine Gesellschafterin ist?
ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Fr. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB