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  • 01
    Klärung der Versicherungsart: KVdR oder freiwillige Versicherung bei Unterschreiten der JAEG als Rentner

    Ein Arbeitnehmer war bislang freiwillig gesetzlich versichert (SV-Schlüssel 9111) und bezieht eine Altersvollrente nach Erreichen der Altersgrenze. Er hat seine Beschäftigung zunächst unverändert fortgeführt und in diesem Jahr seine Arbeitszeit um 50% reduziert, sodass er nun die JAEG unterschreitet. Führt die Unterschreitung der JAEG in Verbindung mit dem laufenden Rentenbezug automatisch zur Versicherungspflicht in der KVdR mit Abrechnung über den SV-Schlüssel 3321, oder bleibt die freiwillige Mitgliedschaft weiterhin bestehen?

  • 02
    RE: Klärung der Versicherungsart: KVdR oder freiwillige Versicherung bei Unterschreiten der JAEG als Rentner

    Hallo Baulohn_SV,

    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung - im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie - noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Klärung der Versicherungsart: KVdR oder freiwillige Versicherung bei Unterschreiten der JAEG als Rentner

    Hallo Baulohn_SV,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Für Arbeitnehmer, bei denen das „Firmenzahlerverfahren“ aufgrund der JAE-Überschreitung angewandt wird und die eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „9321“ (Personengruppenschlüssel „119“), wobei in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden wäre.
     
    Durch das dauerhafte Unterschreiten der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze endet die freiwillige Krankenversicherung, so dass die Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet in einem solchen Fall „3321“. Der Personengruppenschlüssel bleibt unverändert.
     
    Die Krankenversicherungspflicht als Rentner (KVdR) ist gegenüber der versicherungspflichtige Beschäftigung nachrangig.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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