Guten Tag! Ich benötige eine SV-rechtlichen Beurteilung für eine Mitarbeiterin meines Mandanten.
Sachverhalt:
Geburtsdatum: 1961 (Regelaltersgrenze noch nicht erreicht).
Rentenstatus: Die Mitarbeiterin bezieht seit 01.02.26 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Teilrente. Der Bescheid erging Ende März, die laufende Zahlung sowie die Nachzahlung erfolgen ab April 2026.
Beschäftigung: Sie ist weiterhin beschäftigt (bisher 30 Std./Woche, geplant 20 Std./Woche zu ca. 20 €/Std.).
Bisherige Meldung: PGS 101 / BGS 1111.
Meine Fragen:
1. Da es sich um eine Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) handelt und die Beschäftigte weiterhin arbeiten möchte, bestenfalls als Aktivrentnerin, gehe ich davon aus, dass der Beitragsgruppenschlüssel 3111 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze übernommen werden kann, ist dies korrekt?
BGS 3111 ist hier anzuwenden, da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, richtig?
2. Spielt die Umstellung von Voll- auf Teilrente oder die gewählte Stundenreduzierung (von 32 auf 20 Stunden) eine Rolle für die Aktivrente und den BGS bzw. PGS?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.