Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Klärung Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel

    Guten Tag! Ich benötige eine SV-rechtlichen Beurteilung für eine Mitarbeiterin meines Mandanten.

    Sachverhalt:

    Geburtsdatum: 1961 (Regelaltersgrenze noch nicht erreicht).

    Rentenstatus: Die Mitarbeiterin bezieht seit 01.02.26 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Teilrente. Der Bescheid erging Ende März, die laufende Zahlung sowie die Nachzahlung erfolgen ab April 2026.

    Beschäftigung: Sie ist weiterhin beschäftigt (bisher 30 Std./Woche, geplant 20 Std./Woche zu ca. 20 €/Std.).

    Bisherige Meldung: PGS 101 / BGS 1111.


    Meine Fragen:

    1. Da es sich um eine Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) handelt und die Beschäftigte weiterhin arbeiten möchte, bestenfalls als Aktivrentnerin, gehe ich davon aus, dass der Beitragsgruppenschlüssel 3111 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze übernommen werden kann, ist dies korrekt?

    BGS 3111 ist hier anzuwenden, da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, richtig?


    2. Spielt die Umstellung von Voll- auf Teilrente oder die gewählte Stundenreduzierung (von 32 auf 20 Stunden) eine Rolle für die Aktivrente und den BGS bzw. PGS?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

     

  • 02
    RE: Klärung Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel

    Guten Tag,
     
    bei beschäftigten Teil-Rentnern für langjährig Versicherte verbleibt es bei der Personengruppe „101“ und der Beitragsgruppe „1111“.
     
    Beziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Lebensalters eintreten. 
     
    Wird die Regelaltersgrenze erreicht und verbleibt es bei der Teilrente, ist die Personengruppe „101“ und die Beitragsgruppe „1121“ zu verwenden. 
     
    Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für einen gesetzlich krankenversicherten Bezieher einer Altersvollrente für (besonders) langjährig Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Die Aktivrente hat nur steuerrechtliche Auswirkungen. Es bleibt somit bei der üblichen sozialversicherungsrechtlichen Bewertung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.