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  • 01
    Klärung Anmeldung Minijob HO bei einem österreichischen Arbeitgeber

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    folgender Sachverhalt liegt vor:


    ein österreichisches Unternehmen hat seinen Sitz nur in Österreich (nicht in Deutschland).

    Ein deutscher Mitarbeiter, mit Wohnsitz in Deutschland, arbeitet ausschließlich im Homeoffice für das österreichische Unternehmen mit einem monatlichen Entgelt von ca. 150 €. Der Mitarbeiter ist außerdem derzeit arbeitslos gemeldet.

    Es handelt sich somit um ein Minijob.

    Nach meiner Recherche muss der österreichische Arbeitgeber für diese Beschäftigung eine deutsche Betriebsnummer beantragen und die Beiträge zur BUN müssen dann auch hier in DE abgeführt werden. Ich bitte um Rückmeldung, ob ich soweit richtig liege oder ob es eine Vereinfachung gibt?


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


    Mitarbeiter der Steuerkanzlei

     

  • 02
    RE: Klärung Anmeldung Minijob HO bei einem österreichischen Arbeitgeber

    Hallo Gebert/Rentschler,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    Beschäftigt ein Unternehmen aus dem Ausland einen geringfügig entlohnten Minijobber in Deutschland, gilt für dieses das deutsche Sozialversicherungsrecht, das bedeutet, dass das ausländische Unternehmen seinen Melde- und Beitragspflichten genauso nachzukommen hat, wie wenn es seinen Sitz in Deutschland hätte. Dazu benötigt es eine Betriebsnummer, welche bei der Agentur für Arbeit zu beantragen ist.
     
    Da das ausländische Unternehmen grundsätzlich verpflichtet ist, einen Bevollmächtigten zu bestellen, kann das Melde- und Beitragsverfahren durch diesen Minijobber, der in Deutschland beschäftigt wird, beauftragt werden. Eine solche Vereinbarung stellt die Minijob-Zentrale zu Verfügung.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, sich zur weiteren Vorgehensweise an die Minijob-Zentrale zu wenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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