Sehr geehrtes Experten-Team,
folgender Sachverhalt liegt vor:
ein österreichisches Unternehmen hat seinen Sitz nur in Österreich (nicht in Deutschland).
Ein deutscher Mitarbeiter, mit Wohnsitz in Deutschland, arbeitet ausschließlich im Homeoffice für das österreichische Unternehmen mit einem monatlichen Entgelt von ca. 150 €. Der Mitarbeiter ist außerdem derzeit arbeitslos gemeldet.
Es handelt sich somit um ein Minijob.
Nach meiner Recherche muss der österreichische Arbeitgeber für diese Beschäftigung eine deutsche Betriebsnummer beantragen und die Beiträge zur BUN müssen dann auch hier in DE abgeführt werden. Ich bitte um Rückmeldung, ob ich soweit richtig liege oder ob es eine Vereinfachung gibt?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiter der Steuerkanzlei