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  • 01
    KK Wechsel mit 53 J. von der PKV zur KV durch AZ Reduzierung

    Guten Tag Zusammen,


    ein AN (53 J.) möchte gerne seine Arbeitszeit reduzieren, um wieder unter die BBG zu rutschen und damit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

    Dies soll ab 01.01.2026 passieren.


    Kann man durch eine Teilzeit, Kürzung der Arbeitszeit, den Wechsel der KK so schnell durchführen? Was muss man als AG beachten?


    Vielen Dank für ihre Unterstützung

    Mit freundlichen Grüßen

    Pia Schmidt


     

  • 02
    RE: KK Wechsel mit 53 J. von der PKV zur KV durch AZ Reduzierung

    Guten Tag,
     
    die Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die
    Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt.
     
    Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes durch Herabsetzung der Arbeitszeit unterhalb der maßgebenden Grenze führt
    unmittelbar zur Krankenversicherungspflicht, sofern nicht andere Regelungen zur Versicherungsfreiheit dem entgegenstehen.
     
    Insoweit tritt in Ihrem Fall mit Kürzung der Arbeitszeit und damit verbundener Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein.
     
    Zu beachten ist dabei, dass eine Unterschreitung der Grenze von geringer Dauer, verbunden mit absehbarer erneuter Überschreitung, keine Auswirkungen
    auf die Krankenversicherungsfreiheit hat. Eine vorrübergehende Dauer ist anzunehmen, wenn der Zeitraum der Unterschreitung nicht mehr als drei Monate ausmacht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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