Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei einer Arbeitnehmerin über die ELSTAM Daten eingespielt bekommen, dass Sie nicht kirchensteuerpflichtig ist.
Beim FA ist allerdings hinterlegt, dass sie römisch katholisch registriert ist und laut Einwohnermeldeamt auch. Wie geht man in so einem Fall vor? Wir können in unserem Lohnabrechnungsprogramm nur ein Jahr rückwirkend korrigieren die Jahre zuvor nicht. Wie geht man in so einem Fall vor? Laut Aussage FA muss sich die AN an das Kirchensteueramt wenden, da für die Kist nicht das FA verantwortlich ist.
Vielen Dank für die Rückmeldung.