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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kirchensteuer

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben bei einer Arbeitnehmerin über die ELSTAM Daten eingespielt bekommen, dass Sie nicht kirchensteuerpflichtig ist.

    Beim FA ist allerdings hinterlegt, dass sie römisch katholisch registriert ist und laut Einwohnermeldeamt auch. Wie geht man in so einem Fall vor? Wir können in unserem Lohnabrechnungsprogramm nur ein Jahr rückwirkend korrigieren die Jahre zuvor nicht. Wie geht man in so einem Fall vor? Laut Aussage FA muss sich die AN an das Kirchensteueramt wenden, da für die Kist nicht das FA verantwortlich ist.

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Kirchensteuer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    arbeitgeberseits kann die Lohnsteuer nach den mitgeteilten ELStAM berechnet werden. Für die Berichtigung eventuell fehlerhafter Daten kann sich der Arbeitnehmer an sein Wohnsitzfinanzamt oder die kirchliche Steuerbehörde wenden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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