Hallo liebes Expertenteam,
unser MA hat in diesem Jahr ein 33jähriges "Kind" adoptiert, welches seine Frau mit in die Ehe gebracht hat und er seit Jahren erzogen hat, worauf der MA eine Elterneigenschaft begründet und die Aufhebung des Kinderlosenzuschlags fordert.
Entfällt der Kinderlosenzuschlag mit der Adoption tatsächlich?
Herzlichen Dank für eine Einschätzung!
Beste Grüße
S. Walter