Hallo, guten Morgen!
Ich habe einen Mitarbeiter, der im November Vater geworden ist.
Leider habe ich bisher noch keine Geburtsurkunde, sondern nur die vorläufige "Bescheinigung wegen Zurückstellung der Beurkundung" wegen der Vaterschaftsanerkennung, die offenbar noch dauert. Der Mitarbeiter ist trotzdem derzeit für 1 Monat in Elternzeit, dass geht auch ohne abgeschlossene Anerkennung.
Ich bin der Meinung, dass ich den Kinderlosenzuschlag noch nicht rausnehmen kann, weil der Nachweis seiner Vaterschaft noch nicht erfolgt ist. Ist das korrekt, oder liege ich da falsch? Optimal wäre natürlich, wenn das alles vor der Dezemberabrechnung noch erfolgen könnte, aber darauf wage ich nicht zu hoffen.
Liebe Grüße, schöne Adventszeit....
Lutz