Expertenforum - Kinderkrankengeld

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  • 01
    Kinderkrankengeld

    Liebe Experten,

    wir gewähren unseren MA 5 bezahlte Kinderkranktage im Jahr. Sehe ich es richtig, dass kein Wahlrecht für die Mitarbeitenden besteht sondern zunächst wir die 5 Tage bezahlt haben müssen, bevor die Mitarbeitenden bei weiteren Kindkranktagen eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen dürfen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld

    Hallo LyO,

    der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes besteht im Kalenderjahr 2025 pro Elternteil für jedes Kind für 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens 30 Arbeitstage.

    Für die Ermittlung des Kinderkrankengeldes hat der Arbeitgeber der Krankenkasse nur das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt aufgrund der Freistellung wegen der Erkrankung des Kindes zu melden, woraus die Krankenkasse das Kinderkrankengeld berechnet. Weitergewährtes Arbeitsentgelt zählt nicht zum ausgefallenen Arbeitsentgelt und verringert dadurch die Höhe des Anspruchs auf Kinderkrankengeld.

    Das Kinderkrankengeld ruht, solange der Arbeitgeber für den Zeitraum das Entgelt weiterzahlt.

    Ihrer Auffassung, dass die jeweils betroffene Person nicht entscheiden kann, welche „Kinderkrankengeldleistung“ zuerst beansprucht wird, stimmen wir zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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