Liebe Experten,
wir gewähren unseren MA 5 bezahlte Kinderkranktage im Jahr. Sehe ich es richtig, dass kein Wahlrecht für die Mitarbeitenden besteht sondern zunächst wir die 5 Tage bezahlt haben müssen, bevor die Mitarbeitenden bei weiteren Kindkranktagen eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen dürfen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!