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  • 01
    Kinderkrankengeld - Übergangsbereich

    Hallo,

    ein Mitarbeiter hat Anspruch auf Kinderkrankengeld und das Arbeitsentgelt liegt im Übergangsbereich.

    Unser System erstellt die EEL-Meldung über das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt.

    Bei der Berechnung des ausgefallenen Nettos wird der Übergangsbereich nicht berücksichtigt.

    Dadurch ist das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt, das bescheinigt wird, deutlich geringer als das tatsächlich ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelt.

    Ist das so korrekt?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld - Übergangsbereich

    Hallo HR_1,
     
    für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist in der Entgeltbescheinigung grundsätzlich auf das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende, dem Grunde nach beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (ohne Begrenzung auf eine Beitragsbemessungsgrenze), abzustellen.
     
    Bei Arbeitsentgelten innerhalb des Übergangsbereichs ist allerdings aus dem tatsächlichen (nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze – also ohne Berücksichtigung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs – zu ermitteln.
     
    Weitergehende Informationen hierzu können Sie dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände vom 13.03.2024 in der Fassung vom 10.12.2025 zum „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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