Hallo,
ein Mitarbeiter hat Anspruch auf Kinderkrankengeld und das Arbeitsentgelt liegt im Übergangsbereich.
Unser System erstellt die EEL-Meldung über das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt.
Bei der Berechnung des ausgefallenen Nettos wird der Übergangsbereich nicht berücksichtigt.
Dadurch ist das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt, das bescheinigt wird, deutlich geringer als das tatsächlich ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelt.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.