Hallo liebes Expertenteam,
wenn eine Mitarbeiterin telefonisch oder per Videokonferenz eine "Kinderkrankschreibung" erhält, welchen Nachweis hat dann der Arbeitgeber, dass das Kind tatsächlich krank war?
Einen elektronischen Abruf - wie bei Erkrankung der Mitarbeiterin selbst - bei der Krankenkasse gibt es ja nicht.
Danke und viele Grüße!