Expertenforum - Kinderkrankengeld - Nachweis für Arbeitgeber

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  • 01
    Kinderkrankengeld - Nachweis für Arbeitgeber

    Hallo liebes Expertenteam,


    wenn eine Mitarbeiterin telefonisch oder per Videokonferenz eine "Kinderkrankschreibung" erhält, welchen Nachweis hat dann der Arbeitgeber, dass das Kind tatsächlich krank war?

    Einen elektronischen Abruf - wie bei Erkrankung der Mitarbeiterin selbst - bei der Krankenkasse gibt es ja nicht.


    Danke und viele Grüße!

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld - Nachweis für Arbeitgeber

    Hallo Frau Ostermeier,


    Ihre Frage, welchen Nachweis der Arbeitgeber erhält, wenn das Kind einer Mitarbeiterin krankgeschrieben wird, betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Aussage treffen können.


    Weitergehende Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Seit dem 01.07.2024 reicht – sozialversicherungsrechtlich unbefristet - unter bestimmten Voraussetzungen ein Anruf in der kinderärztlichen Praxis aus und die ärztliche Bescheinigung wird der betroffenen Person per Post nach Hause geschickt.

    Dies wäre möglich, sofern das Kind in der Arztpraxis persönlich bekannt ist und eine telefonische Krankschreibung medizinisch vertretbar erscheint.


    Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu 5 Kalendertage ausgestellt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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