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  • 01
    Kinderkrankengeld Grund 72,73

    Es wurde im Sonderheft beschrieben, dass von der Krankenkasse abgefragt wird wie viele Arbeitstage für die Betreuung eines Kindes beantragt wurden und ob es sich um eine häusliche Betreuung oder um eine stationäre Mitaufnahme handelt.


    Frage : Woher weiß man, ob es sich um eine häusliche Betreuung, oder eine stationäre Mitaufnahme handelt.

    Woher weiß man um welches Kind es sich handelt ?


    Dies müsste doch eigentlich proaktiv von der KK an den AG gemeldet werden und nicht umgekehrt ?


     

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld Grund 72,73

    Sehr geehrte Frau Hackenberg,

    wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer Frage leider noch etwas andauert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Kinderkrankengeld Grund 72,73

    Guten Tag,
     
    vorab vielen Dank für Ihre Geduld.
     
    Die Krankenkasse fragt in Fällen, in denen eine stationäre Mitaufnahme nahtlos an den Zeitraum einer häuslichen Betreuung des Kindes erfolgt oder umgekehrt und nur wenn eine DTA-Entgeltmeldung für den Gesamtzeitraum vorliegt, ab, wie viele Arbeitstage in den Teilzeitraum der häuslichen Betreuung fallen, da diese auf den Höchstanspruch Kinderkrankengeld angerechnet werden.
    Die Anfrage erfolgt, weil aus der übermittelten Anzahl an Arbeitstagen im gesamten Freistellungszeitraum kein Rückschluss auf die Arbeitstage im Freistellungszeitraum der häuslichen Betreuung genommen werden kann.
     
    Die Frage um welches Kind es sich handelt, erübrigt sich, da die Meldung (Anfrage 72) sich auf die eingegangen Bemessungsdaten bezieht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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