Es wurde im Sonderheft beschrieben, dass von der Krankenkasse abgefragt wird wie viele Arbeitstage für die Betreuung eines Kindes beantragt wurden und ob es sich um eine häusliche Betreuung oder um eine stationäre Mitaufnahme handelt.
Frage : Woher weiß man, ob es sich um eine häusliche Betreuung, oder eine stationäre Mitaufnahme handelt.
Woher weiß man um welches Kind es sich handelt ?
Dies müsste doch eigentlich proaktiv von der KK an den AG gemeldet werden und nicht umgekehrt ?