Sehr geehrte Experten,
eine Mitarbeitende ist für 3 Wochen zur Mutter-Kind-Kur. Der AG zahlt 10 Tage Kind krank im Jahr das Gehalt weiter.
Muss bei dieser Form der Reha das Gehalt komplett fortgezahlt werden als wäre der Arbeitnehmende krank oder tritt nach 10 Tagen das Kinderkrankengeld in Kraft?