Hallo zusammen,
unser Mitarbeiter meldet, seine Kinder und seine Frau seien krank, sodass er wegen der Kindesbetreuung nicht zur Arbeit kommen kann. Der Mitarbeiter (bei Ihnen versichert) ist aber erst seit Mitte September bei uns (Kleinstbetrieb <10 MA) beschäftigt, also weniger als vier Wochen. Zahlen Sie als Krankenkasse trotzdem Kinderkrankengeld - oder ist das wie die Umlagen erst nach Ablauf von vier Wochen der Fall?
Danke und Gruß
Laura Popp