Expertenforum - Kinderkrankengeld abhängig von Beschäftigungsdauer?

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  • 01
    Kinderkrankengeld abhängig von Beschäftigungsdauer?

    Hallo zusammen,


    unser Mitarbeiter meldet, seine Kinder und seine Frau seien krank, sodass er wegen der Kindesbetreuung nicht zur Arbeit kommen kann. Der Mitarbeiter (bei Ihnen versichert) ist aber erst seit Mitte September bei uns (Kleinstbetrieb <10 MA) beschäftigt, also weniger als vier Wochen. Zahlen Sie als Krankenkasse trotzdem Kinderkrankengeld - oder ist das wie die Umlagen erst nach Ablauf von vier Wochen der Fall?


    Danke und Gruß

    Laura Popp

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld abhängig von Beschäftigungsdauer?

    Hallo Frau Popp,


    bei einem neu begründeten Beschäftigungsverhältnis hat der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von vier Wochen (= 28 Kalendertage) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers zu leisten.


    Erkrankt hingegen das Kind eines Arbeitnehmers gilt in der Regel folgendes:


    Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, haben sie gegenüber dem Arbeitgeber für diesen Zeitraum einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung. Dieser Anspruch kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Im Einzelfall ist jedoch zu klären, ob vorrangig ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung (nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes bei Erkrankung des Arbeitnehmers) besteht.


    Ist ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung nicht gegeben, kürzt der Arbeitgeber das Entgelt für die Arbeitstage, für die ein Anspruch auf Freistellung wegen der Erkrankung des Kindes besteht und der Arbeitnehmer hat - soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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