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  • 01
    Kinderkrankengeld

    Hallo,


    eine Arbeitnehmerin ist aufgrund der Erkrankung eines Kindes die ganze Woche nicht zur Arbeit gekommen. Das Attest für das erkrankte Kind ist von Mo bis Fr ausgestellt. Die Arbeitstage der Arbeitnehmerin sind aber nur von Mo bis Mi.

    Bisher haben wir uns immer nach dem ausgestellten Attest gerichtet und das Entgelt für Mo bis Fr gekürzt. Dies führt oftmals zu Unmut bei den Beschäftigten, da es -wie in diesem Beispiel- nur 3 Arbeitstage pro Woche sind.

    Wenn der Arbeitgeber in diesem Fall nur für 3 Tage das Entgelt kürzt und dies per EEL übermittelt, würde die AOK dann auch nur für 3 Tage Kinderkrankengeld zahlen oder richtet sich die AOK hier auch strikt nach den 5 Tagen im Attest?


    Danke im Voraus.

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat das ausgefallene Entgelt für den Zeitraum der ärztlichen Bescheinigung zu melden. Hierbei sind nur die Entgelte zu berücksichtigen, an denen der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen.
    Die Krankenkasse zahlt das ausgefallene Entgelt für den gesamten Zeitraum der ärztlichen Bescheinigung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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