Sehr geehrtes Expertenteam,
bei meiner Frage geht es um den Kindergartenzuschuss, der nach § 3 Nr.33 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Damit tritt steuerfreihei und auch Beitragsfreiheit nach § 1 Abs.1 SvEV ein.
Jetzt ist die Mitarbeiterin krank und der Entgeltfortzahlungszeitraum von 6 Wochen ist beendet.
Die Mitarbeiterin wird für ca. 1 Jahr Krankengeld beziehen.
Der Arbeitgeber möchte den Kindergartenzuschuss gerne weiterzahlen.
Welche sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Folgen hat die Weiterzahlung des Kindergartenzuschusses?
Mit freundlichen Grüßen