Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns im Unternehmen zahlen wir für Mitarbeiter einen Zuschuss zur Kinderbetreuung steuer- und sv-frei aus. Als Nachweis nehmen wir eine Bestätigung des Kindergarten zu den Lohnunterlagen. Wir haben nun gelesen, dass der Arbeitgeber eine "Originalbescheinigung" über die an den Kindergarten gezahlten Beiträge zu den Lohnunterlagen nehmen muss. Im Zuge der Digitalisierung stelle sich für uns die Frage, wie denn eine "Originalbescheinigung" definiert ist? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit es sich um eine Originalbescheinigung handelt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe