Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat als Minderjährige ein Kind geboren und zur Adoption freigegeben.
Gilt für sie trotzdem die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung?
Danke und viele Grüße!
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Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat als Minderjährige ein Kind geboren und zur Adoption freigegeben.
Gilt für sie trotzdem die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung?
Danke und viele Grüße!
Hallo Frau Ostermeier,
mit der Geburt ist die Mutter im ersten Grad mit dem Kind verwandt. Somit ist die Elterneigenschaft dauerhaft begründet, unabhängig davon, dass die Mutter bei der Geburt minderjährig war und ihr Kind zum späteren Zeitpunkt zur Adoption freigegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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