Sehr geehrte Damen und Herren,
"Auslandskinder"
Vater kommt aus Südamerika mit zeitlich begrenztem Visum und Arbeitserlaubnis AN Er hat ein Kind. Das Kind lebt noch im Ausland. Kann das Kind trotzdem in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden, wenn eine Kopie der Geburtsurkunde vorgelegt wird?
Vielen Dank Kluge