Hallo,
bislang war es so, dass es für die notwendige Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V gab, sondern der Verdienstausfall bei der Krankenkasse des Kindes (meist ja die gleiche) geltend gemacht wird. Ist dies weiterhin so? Ich frage vor dem Hintergrund der Änderung des § 44b SGB V.
Vielen Dank