Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kind krank

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr.


    In unserem Unternehmen gilt der 24.12. als halber Arbeitstag. Eine Bezahlung von Kind krank ist Arbeitsvertraglich ausgeschlossen. Ein Mitarbeiter hat ursprünglich am 24.12. einen halben Tag Urlaub eingereicht (betriebsinterne Regelung, wegen halber Arbeitstag). Nach der Lohnabrechnung hat er nun aber Kind krank für den 24.12. angegeben.

    Ist dies als ganzer Tag zur Erstattung bei der Krankenkasse zu bescheinigen, halbe Tage gibt es ja bei Kind krank nicht?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Kind krank

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der vom Arbeitgeber bereits bestätigte Urlaub für den 24. Dezember 2025 „entfällt“ aufgrund der Erkrankung des Kindes und der daraus resultierenden Betreuungsbedürftigkeit nicht. Es verbleibt vielmehr bei dem Urlaub. Das heißt, die Erkrankung des Kindes ist anders zu behandeln, als die eigene Erkrankung des Arbeitnehmers. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Regelung des § 9 BUrlG auf den Fall der Erkrankung des Kindes und der daraus resultierenden Betreuungsbedürftigkeit nicht anwendbar ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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