Sehr geehrtes Expertenteam,
ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr.
In unserem Unternehmen gilt der 24.12. als halber Arbeitstag. Eine Bezahlung von Kind krank ist Arbeitsvertraglich ausgeschlossen. Ein Mitarbeiter hat ursprünglich am 24.12. einen halben Tag Urlaub eingereicht (betriebsinterne Regelung, wegen halber Arbeitstag). Nach der Lohnabrechnung hat er nun aber Kind krank für den 24.12. angegeben.
Ist dies als ganzer Tag zur Erstattung bei der Krankenkasse zu bescheinigen, halbe Tage gibt es ja bei Kind krank nicht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.