Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Kind erkrankt während eines genehmigten Urlaub

    Wenn während eines genehmigten Urlaubes, das eigene Kind erkrankt, bleibt der genehmigte Urlaub weiterhin vorrangig und gilt als genommen.

    Ist das richtig und wenn ja, wo ist dies geregelt?

     

  • 02
    RE: Kind erkrankt während eines genehmigten Urlaub

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Kind erkrankt während eines genehmigten Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaub wird trotz der Erkrankung des eigenen Kindes wirksam gewährt; der Urlaubsanspruch also insoweit erfüllt.


    Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hierzu gibt es allerdings nicht. Rechtlicher Hintergrund ist, dass § 9 Bundesurlaubsgesetz, der den Erhalt des Urlaubsanspruchs bei eigener Erkrankung regelt, auf den Fall der Erkrankung des eigenen Kindes nicht entsprechend angewendet wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 10.11.2010 (Az. 17 Sa 1410/10) so entschieden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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