Expertenforum - keine Steuer-ID bei Austritt

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  • 01
    keine Steuer-ID bei Austritt

    Hallo zusammen,


    wir haben einen Mitarbeiter der beschränkt steuerpflichtig ist. Er ist Juli diesen Jahres angefangen und ist jetzt im August wieder ausgetreten. Wir haben ihn vorerst mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Da wir jetzt noch keine Steuer-ID haben und er wieder austritt, müssen wir ihn dann rückwirkend ab Juli mit Steuerklasse 6 abrechnen oder können wir es bei der Steuerklasse 1 belassen?


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: keine Steuer-ID bei Austritt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall empfiehlt sich zunächst, die Steuer-ID des Arbeitnehmers direkt beim Finanzamt abzufragen. Dies ist (durch formloses Schreiben) unter Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums sowie Geburtsorts beim Bundeszentralamt für Steuern möglich (z.B. via E-Mail unter info@identifikationsmerkmal.de). Bei der Abfrage muss versichert werden, dass der Arbeitnehmer die Steuer-ID trotz Aufforderung nicht mitgeteilt hat.


    Falls keine Steuer-ID existiert oder die Bearbeitungszeit beim BZSt zu lange andauert, empfiehlt sich die Korrekturabrechnung mit Steuerklasse VI. Die Abrechnung mit der "voraussichtlichen" Steuerklasse ist bei fehlender Steuer-ID zwar (längstens für drei Monate) zulässig, wenn der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung nicht zu vertreten hat (§ 39c Abs. 1 Satz 2 EStG), schon das Vorliegen der Voraussetzung (fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers) ist arbeitgeberseits aber schwer ermittelbar (und nachweisbar). Im Streitfall droht dann Lohnsteuerhaftung. Deshalb empfiehlt sich in derartigen Konstellationen die Abrechnung (ggf. Korrektur) mit Lohnsteuerklasse VI, solange die individuellen Lohnsteuermerkmale nicht nachgewiesen sind.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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