Guten Tag,
Ein Arbeitgeber übernimmt die Kosten eines Studiums in Höhe von ca. 14.000,00 €. Das Studium begann in 2024 und geht bis 2028. Das überwiegende betriebliche Interesse ist des Studiums ist laut AG zweifelsfrei gegeben, er ist Rechnungsempfänger und hat die Rechnung bereits gezahlt. M.e. handelt es sich nicht um steuer- und beitraspflichtiges Arbeitsentgelt.
Es wurde eine Regelung zur Rückzahlung der anteiligen Kosten getroffen, falls der AN das Unternehmen innerhalb einer Bindungsfrist verlässt. Nun verlässt der AN das Unternehmen und der AG verzichtet auf die Anwendung der Rückzahlungsvereinbarung. Verändert das die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?