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  • 01
    keine Anwendung einer Rückzahlungsvereinbarung von Fortbildungskosten

    Guten Tag,

    Ein Arbeitgeber übernimmt die Kosten eines Studiums in Höhe von ca. 14.000,00 €. Das Studium begann in 2024 und geht bis 2028. Das überwiegende betriebliche Interesse ist des Studiums ist laut AG zweifelsfrei gegeben, er ist Rechnungsempfänger und hat die Rechnung bereits gezahlt. M.e. handelt es sich nicht um steuer- und beitraspflichtiges Arbeitsentgelt.

    Es wurde eine Regelung zur Rückzahlung der anteiligen Kosten getroffen, falls der AN das Unternehmen innerhalb einer Bindungsfrist verlässt. Nun verlässt der AN das Unternehmen und der AG verzichtet auf die Anwendung der Rückzahlungsvereinbarung. Verändert das die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?

  • 02
    RE: keine Anwendung einer Rückzahlungsvereinbarung von Fortbildungskosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn die Rückzahlungspflicht wirksam vereinbart wurde, entsteht die entsprechende Forderung des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer. Erlischt sie durch Arbeitgeber-Verzicht, liegt darin ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers (in Höhe des verzichten Betrages, weil der Arbeitnehmer insoweit von einer Verbindlichkeit frei wird). Die Veranlassung dieses Verzichts durch das Arbeitsverhältnis ist bei lebensnaher Würdigung regelmäßig anzunehmen (wird auch von den Finanzbehörden unterstellt), sodass Lohnsteuer geschuldet ist. Hinsichtlich der SV-rechtlichen Berurteilung dürfen wir auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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