Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    kein

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine pensionierte Beamtim möchte als Angestellte arbeiten. Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

    Müssen hier Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden?

    In der KV+PV und AV bleibt es bei der Versicherungsfreiheit?

    Für eine kurzfristige Beantwortung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit

    freundlichen Grüßen.

  • 02
    RE: kein

    Guten Tag,


    Pensionäre, die zusätzlich eine Beschäftigung ausüben, sind versicherungsfrei in der Krankenversicherung und daher nicht versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung sind diese Personen versicherungsfrei, wenn sie eine Pension wegen Alters beziehen. Trotz bestehender Rentenversicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil abzuführen. In der Arbeitslosenversicherung unterliegen Pensionäre in ihrer (Neben-) Beschäftigung der Versicherungspflicht, sofern sie noch nicht das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hat die Pensionärin die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, so dass sie der Arbeitslosenversicherungspflicht in der Beschäftigung bei Ihnen unterliegt.


    Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Pensionärin eine Pension wegen Erreichens einer Altersgrenze bezieht und sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ (Personengruppengruppenschlüssel „119“).


    Den Personengruppenschlüssel 119 bekommen Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 SGB VI).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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