Sehr geehrte Damen und Herren,
eine pensionierte Beamtim möchte als Angestellte arbeiten. Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Müssen hier Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden?
In der KV+PV und AV bleibt es bei der Versicherungsfreiheit?
Für eine kurzfristige Beantwortung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit
freundlichen Grüßen.