Wir haben einen Mitarbeiter der seit länger Zeit arbeitsunfähig erkrank ist.
Der Mitarbeiter lebt zurückgezogen, es sind keine Ansprechpartner bekannt. Seit längerem wird er wegen Depressionen behandelt, teilweise auch in einer Klinik.
Wir haben nun das Problem, dass der Mitarbeiter uns seit einiger Zeit keine Daten zum Abruf der Krankmeldungen sendet. Auf E-Mail, Telefonate oder Anschreiben erfolgt keine Reaktion.
Wenn wir keine Krankheitsdaten erfassen und den Monat unbezahlt belassen entfällt der Versicherungsschutz für den Mitarbeiter (nach einem Monat) .
Wie hat der Arbeitgeber vorzugehen wenn keine Daten zum Abruf der eAU Meldungen bekannt sind?