Guten Tag,
wie ist das Rundschreiben das GKV Spitzenverbandes vom 20.11.2020 auszulegen. Kann ein Kassenwechsel auch dann durchgeführt werden, wenn lediglich die neue Krankenkasse dem Arbeitgeber eine Info zukommen lässt? Oder ist der Kassenwechsel zwingend durch den Mitarbeiter beim Arbeitgeber zu melden?
Herzlichen Dank vorab.
S. W.