Liebe Experten,
ein ehemaliger Mitarbeiter, welcher sich nun in Rente befindet und nicht mehr beschäftigt ist (geboren 14.02.1958) erhält eine Kapitalauszahlung aus einer DIREKTZUSAGE. Die Kapitalauszahlung erfolgt vereinbarungsgemäß in jährlichen Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag war im April 2025 fällig. Ist dieser Betrag in Zeile 3, Zeile 8 und Zeile 32 auszuweisen? Oder nur in Zeile 3 und 8, da es sich um eine Direktzusage handelt?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Liebe Grüße Emmely