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  • 01
    Kapitalauszahlung Unterstützungskasse

    Der ehemalige Geschäftsführer (kein SV-pflichtiger Arbeitnehmer, da er 50% GmbH-Anteile gehalten hatte) ist zum 31.12. ausgeschieden. Nun wird die Leistung aus der bAV - Durchführungsweg der Unterstützungskasse - zur Auszahlung fällig.

    Er war in den aktiven Jahren freiwillig gesetzlich Versicherter.

    Aufgrund seiner Geschäftsführervergütung wurde immer die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, so dass immer der Höchstbeitrag zur KV + PV von ihm gezahlt wurde.

    Ist die nun abzurechnende Kapitalauszahlung beitragspflichtig?

     

  • 02
    RE: Kapitalauszahlung Unterstützungskasse

    Hallo OL-ML,
     
    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles vom Arbeitgeber selbst (Direktzusage), von einer Institution im Sinne des Betriebsrentenrechts (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds) oder im Rahmen einer Direktversicherung zu gewähren sind, handelt es sich nach der sogenannten institutionellen Abgrenzung grundsätzlich um Versorgungsbezüge.
     
    Die Regelungen der Verbeitragung von Versorgungsbezügen im Rahmen des Zahlstellenverfahren können in Ihrem Sachverhalt nach unserer Auffassung keine Anwendung finden, da selbstständige Geschäftsführer nicht zu den dort aufgeführten Personenkreisen zählen.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die betroffene Person gesetzlich krankenversichert ist, wäre mit der zuständigen Krankenkasse die Beitragspflicht zu klären, insbesondere ob es sich hierbei tatsächlich um einen Versorgungsbezug handelt und die Regelungen des Zahlenstellenverfahrens anzuwenden sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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