Der ehemalige Geschäftsführer (kein SV-pflichtiger Arbeitnehmer, da er 50% GmbH-Anteile gehalten hatte) ist zum 31.12. ausgeschieden. Nun wird die Leistung aus der bAV - Durchführungsweg der Unterstützungskasse - zur Auszahlung fällig.
Er war in den aktiven Jahren freiwillig gesetzlich Versicherter.
Aufgrund seiner Geschäftsführervergütung wurde immer die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, so dass immer der Höchstbeitrag zur KV + PV von ihm gezahlt wurde.
Ist die nun abzurechnende Kapitalauszahlung beitragspflichtig?