Hallo,
für eine Arbeitnehmerin (aktuell noch 64 Jahre) ist eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit unwiderruflichen Bezugsrecht zur Auszahlung fällig - es erfolgt eine Kapitalauszahlung. Die Auszahlung dieses Versorgungsbezuges erfolgt über uns als Arbeitgeber.
Die Besonderheit ist, dass sich die Arbeitnehmerin nach wie vor in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, die Auszahlung soll dennoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Wir haben dazu zwei Fragen (in der Hoffnung, dass sie pauschal beantwortet werden können):
1. Ist die Kapitalauszahlung aufgrund des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses auch renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig - also in allen Zweigen der SV beitragspflichtig?
2. Falls ja, müssen wir auch in dem Fall eine Zahlstellenmeldung vornehmen?
Vorab vielen Dank!
Mit vielen Grüßen
Guido Wranik