Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben von einer unserer Versorgungskassen die Info erhalten, dass ein Betrag zur Todesfallleistung für eine ehemalige Mitarbeiterin zur Auszahlung fällig wird. Da es keine Hinterbliebenen gibt, soll die Auszahlung der Todesfallleistung an den Freistaat Sachsen erfolgen. Ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts liegt uns vor. Können wir die Todesfallleistung nach Überweisung von der Versorgungskasse dann brutto für netto weitergeben? Oder ist vorab eine Verbeitragung über die Gehaltsabrechnung der Verstorbenen erforderlich?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!