Expertenforum - Kapitalabfindung Versorgungsbezüge

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  • 01
    Kapitalabfindung Versorgungsbezüge

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben von einer unserer Versorgungskassen die Info erhalten, dass ein Betrag zur Todesfallleistung für eine ehemalige Mitarbeiterin zur Auszahlung fällig wird. Da es keine Hinterbliebenen gibt, soll die Auszahlung der Todesfallleistung an den Freistaat Sachsen erfolgen. Ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts liegt uns vor. Können wir die Todesfallleistung nach Überweisung von der Versorgungskasse dann brutto für netto weitergeben? Oder ist vorab eine Verbeitragung über die Gehaltsabrechnung der Verstorbenen erforderlich?


    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Kapitalabfindung Versorgungsbezüge

    Hallo AK515,
     
    bei Entgeltzahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt (z. B. Mehrarbeitsstunden), unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dagegen gehört die Gewährung eines „Sterbegeldes“ als Unterstützung, dass jemand als Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers bezieht – unabhängig von Auszahlungsmodalitäten - nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, da es nicht für eine vom Empfänger der Zahlungen selbst ausgeübte Beschäftigung gezahlt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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