Hallo,
ein Mitarbeiter ist letztes Jahr in Rente gegangen, er arbeitet aber weiterhin auf geringfügiger Basis weiter. Er hat nun sein 40jähriges Dienstjubiläum und soll eine Zuwendung in Höhe von 1500 Euro bekommen.
Beim regelmäßigen JAE zur Beurteilung der geringfügigen Beschäftigung wird es ja nicht berücksichtigt.
Wie ist es aber zu verbeitragen ?
Wenn wir es jetzt im Dezember auszahlen, muss dann aus seinem Lohn ( 500 Euro) und aus der Zuwendung (1500 Euro9 pauschale Beiträge abgeführt werden ?
Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist ja maximal nur bis 1112 (2x556 Euro) möglich. Oder muss ich ihn im Dezember beitragspflichtig machen.
Vielen Dank schon mal.