Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mitarbeiter hat mit seinem AG einen Vertrag über ein JobRad abgeschlossen. Wie wir im nachhinein festgestellt haben, mit einer Gehaltsumwandlung. Jetzt wollen wir mit der aktuellen Lohnabrechnung, rückwirkend für ein Jahr die Gehaltsumwandlung in Höhe von EUR 100,00 einarbeiten bzw. rückrechnen. Der Mitarbeiter ist über die geplante Korrektur informiert und kennt ja auch den Vertrag. In Summe werden dem Mitarbeiter EUR 1.034,40 weniger ausgezahlt. Gibt es hier Probleme mit den Pfändungsfreigrenzen? Muss der Betrag eventuell aufgeteilt werden. Wie ist hier richtig zu Verfahren?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen