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  • 01
    JobRad Vertrag mit Gehaltsumwandlung

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mitarbeiter hat mit seinem AG einen Vertrag über ein JobRad abgeschlossen. Wie wir im nachhinein festgestellt haben, mit einer Gehaltsumwandlung. Jetzt wollen wir mit der aktuellen Lohnabrechnung, rückwirkend für ein Jahr die Gehaltsumwandlung in Höhe von EUR 100,00 einarbeiten bzw. rückrechnen. Der Mitarbeiter ist über die geplante Korrektur informiert und kennt ja auch den Vertrag. In Summe werden dem Mitarbeiter EUR 1.034,40 weniger ausgezahlt. Gibt es hier Probleme mit den Pfändungsfreigrenzen? Muss der Betrag eventuell aufgeteilt werden. Wie ist hier richtig zu Verfahren?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: JobRad Vertrag mit Gehaltsumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei der Rückrechnung und dem Abzug des "aufgelaufenen" Gesamtbetrages in Höhe von Euro 1.034,40 muss die Pfändungsfreigrenze beachtet werden. Das heißt, der Mitarbeiter muss jedenfalls eine Vergütung in Höhe der Pfändungsfreigrenze ausgezahlt erhalten. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn sich der Mitarbeiter in Kenntnis der aufgelaufenen Forderung ausdrücklich mit dem einmaligen Abzug des Gesamtbetrages einverstanden erklärt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Gesamtbetrag in mehreren monatlichen Raten von der laufenden Vergütung "abgezogen" (aufgerechnet) werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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