Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit längerer Zeit bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit eines Firmenfitnessprogramms. Dies wird als Sachbezug behandelt.
Seit dem Frühjahr dieses Jahres wird nun zusätzlich noch JobRad an. Hierbei wird dem MA das JobRad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen. Der geldwerte Vorteil wird hierbei vom MA versteuert.
Meiner Meinung nach ist dann die Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs.2 (€ 50,00) nicht zu beachten.
Können Sie mir hier weiterhelfen?