Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Jobrad

    Liebe Experten, eine MA von uns scheidet einvernehmlich aus dem Unternehmen aus. Im Zuge der Abfindungsverhandlungen soll vereinbart werden, dass wir das Jobrad, welches im Wege der Gehaltsumwandlung geleast wird, kaufen und ablösen und der MA das Jobrad überlassen. Welche steuer- und sv-rechtlichen Auswirkungen hat dieser Fall?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Jobrad

    Hallo LyO,

    zum Arbeitsentgelt gehören nicht nur Geldleistungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses zufließen, sondern auch Einnahmen in Geldeswert wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Waren- und Dienstleistungen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitsentgelts auch als Sachbezug bzw. Sachlohn oder geldwerten Vorteil.

    In der Sozialversicherung gilt für die Beitragsberechnung ein umfassender und weitgehender Entgeltbegriff. Nicht nur Einnahmen und Zuwendungen in Geld sind beitragspflichtige Einnahmen, sondern auch Zuwendungen in Geldeswert.

    Da anlässlich des „Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis“ vereinbart wurde, dass der Arbeitnehmer das Dienstrad vor Ablauf des Leasingvertrags unentgeltlich übernehmen kann, weil der Arbeitgeber die „Ablösesumme“ übernimmt, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Aufgrund der vorliegenden Entgelteigenschaft im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist dieser grundsätzlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zu unterwerfen.

    Bezüglich Ihrer Frage der steuerlichen Abrechnung des Sachverhalts empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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