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  • 01
    Job-Rad-Leasing (Entgeltumwandlung) + Pfändung

    Hallo Zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Monatsbrutto 4000 Euro (regulär pfändbar)

    GeVo aus Job Bike Leasing 0,25% 11,00 Euro

    Abzug Leasingrate Job Bike Leasing 100 Euro

    Gesamtbrutto 3911 Euro

    Netto daraus 2000 Euro


    Frage: Wenn für diesen MA (ohne Unterhaltsverpflichtungen) nun eine Pfändung eingeht, welche fiktive Berechnung ist genau zu vollziehen. Von welchem Pfändungsbrutto ist auszugehen? Es gibt Unsicherheiten, dass einem MA mit Job Bike Entgeltumwandlung überhaupt kein Sachbezug mehr gewährt werden darf, wenn eine Pfändung hinzutritt. Ist dem so? Ist der GeVo als auch der Abzug der Leasingrate vom Pfändungsbrutto hinzuzurechnen bzw. abzuziehen?

    Ist man dann befugt, dem MA dass überlassene Job Bike einfach wegzunehmen, da eine Pfändung hinzugetreten ist?

    Ich bitte um Ihre Expertise, bezogen auf das o.g. Rechenbeispiel.

    Herzlichen Dank,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Job-Rad-Leasing (Entgeltumwandlung) + Pfändung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig verstehe, lag die Entgeltumwandlung im Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Arbeitgeber bereits vor. In diesem Fall reduziert die Entgeltumwandlung das pfändbare Einkommen. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzungsmöglichkeit des Fahrrades wird allerdings auf das unpfändbare Einkommen angerechnet, sodass in Ihrem Fall die Pfändungsfreigrenze durch den geldwerten Vorteil in Höhe von 11,00 € bereits "erledigt" ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Job-Rad-Leasing (Entgeltumwandlung) + Pfändung

    Guten Tag,

    d.h. es ist eine fiktive Pfändungsberechnung im Fall der Fälle durchzuführen? Was muss dem MA konkret in Cash verbleiben? Können Sie das mit den 11 Euro "Anrechnung" Pfändungsfreigrenze nochmals in Zahlen verdeutlichen?

    Danke vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 04
    RE: Job-Rad-Leasing (Entgeltumwandlung) + Pfändung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Unterstellt, die individuelle Pfändungsfreigrenze des Mitarbeiters (zu entnehmen der Tabelle über die pfändbaren Einkommen anhand der Unterhaltspflichten), liegt bei Euro 2.400 im Monat. Dann werden von diesen Euro 2.400,00 die Euro 11,00 abgezogen, sodass der Mitarbeiter als Nettogeldzahlung noch mindestens Euro 2.389,00 erhalten muss.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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