Expertenforum - Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

    Guten Morgen,

    unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit im Rahmen der Entgeltumwandlung ein Job-Rad zu leasen. Diese Möglichkeit wollen wir jetzt erweitern. Es soll die Möglichkeit geben statt eines Job-Rades einen E-Scooter zu leasen.

    Wie ist dies SV-technisch abzurechnen. Welche Lohnarten sind anzulegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike

  • 02
    RE: Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

    Guten Tag,
     
    E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller sind verkehrsrechtlich KFZ, die ausschließlich durch den elektrischen Motor angetrieben werden. Sie sind daher wie Kraftfahrzeuge zu behandeln und der geldwerte Vorteil ist nach der 1-%-Methode zu ermitteln. Da es sich bei der Überlassung eines E-Scooters um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, ist der geldwerte Vorteil auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
    Seit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge vom 6.6.2019 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser E-Scooter im Straßenverkehr.
     
    Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen E-Scooter zur privaten Nutzung, gelten die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen der Dienstwagenbesteuerung. Da E-Scooter die Voraussetzungen der 0,25-%-Regelung erfüllen, d. h.
    - reines E-Fahrzeug ohne C02-Ausstoß,
    - erstmalige Überlassung ab 2019 und
    - Kaufpreis unter 60.000 EUR,
    ist der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage mit 25 % bei der 1-%-Methode anzusetzen. Dasselbe gilt für den 0,03-%-Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
     
    Der monatliche geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt 1% von 25 % des Bruttolistenpreis, zzgl. des 0,03-%-Zuschlags bei Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

    Den geldwerten Vorteil aus der Gestellung eines E-Scooters, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, kann der Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuern. Er bleibt dann beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Die Gehaltsumwandlung mindert auch bei E-Scootern das beitragspflichtige Entgelt, als geldwerter Vorteil ist aber zusätzlich zu der 1% Regelung auf Basis von 25% des Bruttolistenpreises auch der 0,03-%-Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu berücksichtigen. Hier liegt der entscheidende Unterschied zum E-Bike Leasing.
     
    Bezüglich der Lohnarten wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

  • 03
    RE: Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

    Danke für die superschnelle Antwort.


    Habe noch eine Frage dazu:

    Ist es ausschlaggebend wem die Roller gehören? Wir überlassen unseren Mitarbeitern die E Scooter nicht, sondern leiten die Leasingrate an den Leasinggeber weiter. Die Mitarbeiter erwerben den E-Scooter (nach Ablauf der Leasingzeit geöhrt dem Mitarbeiter der E-Scooter).

    Wir sind als Firma ja nur "Vermittler" und nicht Besitzer der E-Scooter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike

     

  • 04
    RE: Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

    Guten Tag,
     
    die Entgeltumwandlung wirkt sich nur dann mindernd auf das Arbeitsentgelt aus, wenn der Leasingvertrag auch tatsächlich vom Arbeitgeber abgeschlossen wird.

    Der Arbeitnehmer hat in der Regel erst am Ende der Laufzeit die Möglichkeit das Fahrzeug zu erwerben.
     
    Bitte legen Sie der Einzugsstelle ggf. den Leasingvertrag zur verbindlichen Beurteilung vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

    Ja, wir sind Leasingnehmer und der Arbeitnehmer erhält die Möglichkeit den E-Scooter nach der Laufzeit von 36 Monaten zu erwerben.

    Müssen wir die 1 % Versteuerung, die Km Berechnung und die vom Arbeitnehmer zu zahlende Leasingrate in der Abrechnung berücksichtigen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende


    Heike H.

  • 06
    RE: Job-Rad bzw. E-Scooter - Entgeltumwandlung

    Guten Tag,
     
    ja, wie in unserer vorherigen Antwort beschrieben, ist der geldwerte Vorteil von 1% (25% vom Bruttolistenpreis) und die KM-Pauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.