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  • 01
    Job Rad bei Krankengeld

    Ein Arbeitnehmer ist im Krankengeld und wir müssen die EEL-Meldung erstellen. Der Arbeitnehmer hat ein Job Rad durch Entgeltumwandlungsvereinbarung. Während des Krankengeldbezugs muss er die Rate nicht zahlen dies übernimmt die Versicherung. Welchen Betrag muss ich bei Lfd. Entgelt vereinbart eintragen? Beispiel. Verdienst 3000 € Abzug Job Rad 100,00 = beitragspflichtiges Entgelt 2900 €. Muss ich 3000 oder 2900 angeben?

  • 02
    RE: Job Rad bei Krankengeld

    Guten Tag,
     
    für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
     
    Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen (z. B. Bruttoentgelt, Geldwerter Vorteil aus der PKW Nutzung) und Entgeltfortzahlung im gemeldeten Zeitraum.
     
    Eine Gehaltsumwandlung (z. B. Jobrad) ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Demzufolge kürzt dieser Bestandteil nach unserer Auffassung das in die Entgeltbescheinigung einzugebende Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt.

    In dem von Ihnen geschilderten Fall wären nach unserem Verständnis 2.900 Euro zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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