Guten Tag liebes AOK Team,
2 Mitarbeiter hatten bei ihrer Krankenkasse um Erstattung von Impfen angefragt. Diese Reisen sind beruflich veranlasst. Sie wurden auf die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber hingewiesen, inwiefern trifft Ihre Aussage auf der Homepage zu?
"Japanische Enzephalitis: Wann eine Impfung ratsam ist
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Kostenübernahme der Impfung
Reiseschutzimpfungen wie die gegen die Japanische Enzephalitis sind bei touristischen Reisen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie übernehmen die Kosten aber, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist und die Kriterien der Schutzimpfungsrichtlinie erfüllt sind. Fragen Sie gern bei Ihrer AOK nach."