Hallo liebes AOK-Expertenteam,
für eine Mitarbeiterin haben wir aufgrund Ihres Krankengeldbezugs ab 31.10.2024 eine Unterbrechungsmeldung zum 30.10.2024. übermittelt. Es folgt eine Sondermeldung Grd. 54 01.11. - 30.11.2024 über das im November ausgezahlte Weihnachtsgeld. Am 15.04.2025 hat die Dame die Arbeit wiederaufgenommen.
Nachträglich wurde für den Zeitraum vom 25.12.2024 bis 07.01.2025 das Krankengeld versagt, da die Mitarbeiterin die ausländische AU weiterhin nicht bei der Krankenkasse vorgelegt hat. Für uns war sie in diesem Zeitraum de facto "unentschuldigt".
Muss für den 25.12. - 31.12.2024 nun eine Jahresmeldung Grd. 50 übermittelt werden, obwohl die Mitarbeiterin in diesem Zeitraum nicht gearbeitet/kein Arbeitsentgelt erzielt hat? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Vorab vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Viele Grüße - Robert