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  • 01
    Jahresmeldung bei Versagen des Krankengeldes

    Hallo liebes AOK-Expertenteam,


    für eine Mitarbeiterin haben wir aufgrund Ihres Krankengeldbezugs ab 31.10.2024 eine Unterbrechungsmeldung zum 30.10.2024. übermittelt. Es folgt eine Sondermeldung Grd. 54 01.11. - 30.11.2024 über das im November ausgezahlte Weihnachtsgeld. Am 15.04.2025 hat die Dame die Arbeit wiederaufgenommen.


    Nachträglich wurde für den Zeitraum vom 25.12.2024 bis 07.01.2025 das Krankengeld versagt, da die Mitarbeiterin die ausländische AU weiterhin nicht bei der Krankenkasse vorgelegt hat. Für uns war sie in diesem Zeitraum de facto "unentschuldigt".


    Muss für den 25.12. - 31.12.2024 nun eine Jahresmeldung Grd. 50 übermittelt werden, obwohl die Mitarbeiterin in diesem Zeitraum nicht gearbeitet/kein Arbeitsentgelt erzielt hat? Wenn ja, mit welcher Begründung?


    Vorab vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Viele Grüße - Robert

  • 02
    RE: Jahresmeldung bei Versagen des Krankengeldes

    Hallo Robert,
     
    Arbeitgeber haben für ihre Beschäftigten, die am 31.12. eines Jahres und darüber hinaus weiter in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, den Zeitraum und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts über eine Jahresmeldung mit Grund „50“ zu übermitteln.

    Sofern die betroffene Person im Kalenderjahr durchgehend Krankengeld bezogen hat und kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wurde, ist dagegen keine Jahresmeldung zu übermitteln.

    In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt sind die Zeiträume durch die Nichtanerkennung von AU-Zeiten durch die Krankenkasse vom 25.12. bis 31.12.2024 und vom 01.01.bis 07.01.2025 eines unbezahlten Urlaubs gleichzusetzen. Sie können nach unserem Kenntnisstand allerdings nach den Regelungen der DEÜV nicht sachgerecht durch den Arbeitgeber gemeldet werden.

    Um zukünftige Rückfragen zu vermeiden, sollte mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden, wie diese „Meldelücke“ abgebildet werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Jahresmeldung bei Versagen des Krankengeldes

    Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und den guten Service!

    Gruß - Robert

  • 04
    RE: Jahresmeldung bei Versagen des Krankengeldes

    Hallo Robert,

    wir bedanken uns für Ihre wertschätzenden Worte und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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