Hallo,
nach Absolvierung des Online-Seminars bin ich doch etwas verwirrt.
Zum Thema Minijob wurde dort gesagt, dass feststehende Einmalzahlungen mit in den Betrachtungszeitraum (12 Monate im voraus) einberechnet werden.
Dort wurde also das ermittelte Jahresentgelt incl. EMZ durch 12 dividiert. Wenn dann die Summe unter 2.000 Euro liegt, ist es ein Midijob.
In meinem Fall liegt das monatliche Entgelt jedoch bei 1.800,00 Euro und würde nur durch die Berücksichtigung der EMZ im Jahreszeitraum über 2.000,00 Euro kommen. Demnach wäre es eben kein Midijob.
Wenn ich mir Ihre Antworten bei ähnlicher Fragestellung anschaue, habe ich das so verstanden, das die Person aber eben doch ab 01.01.23 als Midijobber einzustufen wäre und dann würden nur in den Monaten der EMZ die Beiträge "normal" berechnet.
Was ist richtig?