Hallo liebes Expertenteam,
wir haben einen Beschäftigten der aufgrund eines Stufenaufstieges zum 01.08.2025 ein höheres Gehalt erzielt hatte und bei Hochrechnung ab diesem Zeitpunkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2025 übersteigt.
Nun erhält er ab 01.01.2026 eine zeitweise Erhöhung der Stunden bis einschließlich Juni 2026.
Ebenso wird ab 01.05.2026 aufgrund der Tarifsteigerung ein noch höheres Gehalt gezahlt, dies ist jedoch dauerhaft.
Was muss in der Prognose 2026 berücksichtigt werden, um zu prüfen, ob auch die Grenze 2026 überschritten wird? Ist nur die vorübergehende Erhöhung der Stunden oder nur die Tariferhöhung zu berücksichtigen, oder gar beides?
Bis wann muss eine Überprüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen grundsätzlich abgeschlossen sein? Gibt es hierfür eine Frist?
Vielen Dank.