Guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage:
Mitarbeiter ist freiwillig in der GKV versichert. Aktuell ist er arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld.
Aufgrund der Grenze von 66.600,00 Euro rutscht er ab dem 01.01.2023 wieder in die Pflichtversicherung, aber unabhängig von der Unterbrechung bzw. dem Krankengeldbezug. Dies darf man ja nicht berücksichtigen.
Ich habe die vorausschauende Prognose mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ohne Krankheit gemacht.
Führt das zu Problemen, wenn ich den Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeit ab dem 01.01.2023 wieder als Pflichtmitglied eingebe? Oder muss ich warten, bis er wieder arbeitsfähig ist?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Der Rechtsfinder