Sehr geehrtes Experten-Team,
ein Mitarbeiter ist zum 01.02.2026 bei uns eingetreten. Er war bisher privat versichert. Ein Bestandsschutz aufgrund des Alters oder der besonderen JAE besteht nicht. Das monatliche Entgelt unterschreitet die anteilige JAE von 6.450 €/Monat. Die mit Sicherheit zu erwartenden Einmalzahlungen werden bei der Ermittlung des Jahresentgeltes berücksichtigt. Nun stellt sich die Frage, wie die Hochrechnung des lfd. Entgelts vorzunehmen ist. Monatliches lfd. Entgelt x 11 Monate (Feb.-Dez.) oder ist der Januar ebenfalls berücksichtigungsfähig?
Im konkreten Fall würde bei einer Berücksichtigung des Monats Januar die JAE von 77.400 € überschritten werden. Sollte der Januar allerdings nicht berücksichtigt werden dürfen, wäre die JAE unterschritten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
M.B.