Guten Tag,
ein neuer Mitarbeiter nimmt seine Beschäftigung am 01.09.2025 auf. Für das Jahr 2025 wird im November 2025 das Weihnachtsgeld nur anteilig für 4 Beschäftigungsmonate gezahlt. Erst im November 2026 besteht Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld.
Ist bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.09.2025 nur das anteilige Weihnachtsgeld zu berücksichtigen?
Vielen Dank.