Guten Tag,
bei einem Mandanten beginnt am 01.07. ein neuer Arbeitnehmer, der, wenn ich sein ab Juli vereinbartes Gehalt auf 12 Monate hochrechne, die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Ob ert diese Grenze tatsächlich im Jahr 2025 überschreitet, weiß ich aber gar nicht, da ich sein Einkommen für die Monate 01.-06.2025 nicht kenne. Es kann ja auch sein, dass er bei seinem vorherigen Arbeitgeber weniger verdient hat.
Melde ich ihn trotzdem mit dem Beitragsschlüssel 9111 an ?