Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer ist seit 01.01.2023 freiwillig gesetzlich krankenversichert wegen Überschreitens der JAEG. Im Jahr 2025 wird die JAEG auch noch überschritten, aber nach der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes für 2026 mit den gültigen Lohnbestandteilen zum 01.01.2026 ergibt sich eine Unterschreitung der JAEG 2026. Somit tritt ab 01.01.2026 wieder Krankenversicherungspflicht ein. Allerdings ist mit Beschluss des Entgelttarifvertrages des Fachverbandes Metall Bayern u. CGM am 30.04.2025 bereits festgelegt worden, dass die Entgelte in einem zwei Stufenplan zum 01.07.2025 und zum 01.07.2026 erhöht werden. Es ist also jetzt schon bekannt und sicher, dass der betreffende Mitarbeiter im Laufe des Jahres 2026 die JAEG 2026 wieder überschreiten wird. Ist es dennoch richtig, seine Beitragsgruppe ab 01.01.2026 auf KV-Pflicht umzustellen, weil die JAEG zu diesem Zeitpunkt am Jahresbeginn unterschritten wird?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.