Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze

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  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo liebes Expertenteam,

    bei einer Überprüfung ist uns aufgefallen, dass ein Mitarbeiter schon bei der Prognose zum Jahreswechsel die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2024 überschritten hat. Ist es möglich dies noch rückwirkend zum Januar 2024 zu korrigieren oder wird es nun erst zum 01.01.2025 geändert?


    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag weiterhin.

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Guten Tag,
     
    ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise festzustellen. Eine solche Feststellung ist bei Aufnahme der Beschäftigung, bei jeder wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse, bei einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsentgelteigenschaft, sowie bei der jährlichen Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen vorzunehmen.
    Dabei dürfen Erhöhungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Entgelt besteht. Eine im Laufe des Jahres bereits absehbare Entgelterhöhung bleibt bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zunächst unberücksichtigt. 
     
    Insoweit ist eine zum Jahreswechsel schon bekannte, aber erst im Laufe des Jahres eintretende Entgelterhöhung bei der Beurteilung zum Jahreswechsel nicht zu berücksichtigen.
     
    In dieser Konstellation ist eine rückwirkende Änderung nicht zulässig.
     
    Sollte jedoch zum Jahreswechsel eine falsche Beurteilung vorgenommen worden sein und diese im Laufe des Jahres auffallen, ist eine rückwirkende Korrektur durchaus möglich, da die tatsächliche Rechtslage entscheidend ist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Einzugsstelle aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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